Ordnung für die Garagengemeinschaft Bahnhofstraße abs. in 08115 Lichtentanne

 

für die Garagengemeinschaft Bahnhofstraße abs. in 08115 Lichtentanne

1.

Diese ist ein Zusammenschluß der z.Z. 61 Garagenbesitzer

auf fremden Grund und Boden,der Gemeinde Lichtentanne.

2.

Der gebildete Vorstand besteht aus drei Mitgliedern 

der Gemeinschaft,dies sind zur Zeit:

            Uwe Adam  - Vorsitzender

             Gunter Gattermann - verantwortlich für Energie

             Sven Seidel - Finanzführung

3.

Da zu den Arbeitseinsätzen nur mangelnde Beteiligung gezeigt wurde

 wird die Pflege jährlich vergütet.

4.

Der Stromverbrauch ist jährlich  zu den ausgeschriebenen Terminen 

persöhnlich  zu melden und zu bezahlen.

Der Zugang zu den Zählern ist zu garantieren!

5.

Für den Erhalt der Dachrinnen, Wasserabläufe u. Rampe und Zufahrten 

setzt sich die Gemeinschaft entsprechend der finanziellen

Möglichkeiten ein.

6.

Zur Finanzierung der jährlichen Pacht an die Gemeinde

und zur Realisierung vorgenannter Leistungen erhebt   

die Gemeinschaft einen Unkostenbeitrag von 

                        z.Z.  75,00 Euro pro Jahr.

Dieser ist bis zum 10.Juni des laufenden Jahres auf

das Konto der Garagengemeinschaft Bahnhofstraße abs.

               Konto Nr. DE24 8705 5000 2249 0005 92 

bei der Sparkasse Lichtentanne, mit der Angabe der 

Garagen Nr. und des Jahres zu bezahlen.

Bitte schließen Sie einen Dauerauftrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.

Garageneigner, die ihre Pacht bis zum Folgejahr nicht beglichen haben,

werden dem Grundstückseigner ( Gemeinde Lichtentanne ) gemeldet.

Es kann zur Kündigung des Pachtvertrages kommen, die Folge ist der 

Verlust der Garage.

7.

Die Grundsteuer in Höhe zZ. von 16,00 € pro Garage / Jahr ist in der

Pacht enthalten.

8.

Nichtverwendbare Schadstoffe z.B. Altoele,Fette,Farben,

Bitumenanstriche usw. sind beim Schadstoffmobil,

Termin siehe Abfallratgeber ,zu entsorgen.

9. 

Sonstige Abfälle sind über den eigenen Hausmüll zu entsorgen,

Ablagerungen auf dem Gelände der Garagengemeinschaft untersagt

10.

Der Verkauf einer Garage ist im Pkt9 des Mietvertrages geregelt

Eine Vermietung der Garagen ist grundsätzlich untersag

Lichtentanne,2026

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